Stand: 15.07.2016
1. Allgemeines
1.1 Diese
Leistungsbeschreibung ist für den Dienst „funkgestützte
Internetanschlüsse“ gültig und Bestandteil der
Vertragsunterlagen. Ergänzend dazu gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GigaDSL GmbH (AGB).
1.2 GigaDSL GmbH (im weiteren Verlauf GigaDSL genannt) stellt dem Kunden zur Überbrückung der „letzten Meile“ kostenpflichtig einen funkgestützten Internetzugang per WLAN (Wireless LAN) zur Verfügung.
1.3 Die eingesetzten Frequenzen unterliegen der Allgemeinzuteilung.
1.4 Dem Kunden wird durch die Dienstleistung der GigaDSL die Übermittlung von IP-Paketen von und zum öffentlichen Internet ermöglicht.
1.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Dienstleistungen Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen für den Kunden können daher von GigaDSL dem jeweiligen Entwicklungsstand Im Telekommunikationsbereich angepasst werden.
2. Infrastruktur
2.1 Ein
WLAN-DSL Netz besteht aus der Einspeisung ins öffentliche
Internet, Funkverteiler im Point to Point to Multipoint Modus zur
Heranführung und Verteilung der Bandbreite, Funkverteilern,
Hotspots und Kundenanschlussgeräten. Ein Anspruch auf die
Einrichtung oder den Weiterbetrieb eines Funkverteilers besteht
nicht.
2.2 Der Kundenanschluss erfolgt üblicherweise drahtlos am Verteiler. Als Kundenanschlussgeräte sind ausschließlich Geräte die zuvor von GigaDSL zugelassen wurden, zulässig. In der Regel ist der Einsatz einer Außenantenne erforderlich. GigaDSL empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte Kundenanschlussgeräte (CPE).
2.3 GigaDSL ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet und der Funkverteiler verantwortlich. Der Anschluss und die Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Router, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von GigaDSL oder einem Partner der GigaDSL kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betreib des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst.
3. Bandbreiten, IP-Adressen,
Ports, VoIP
3.1 Die in den Tarifen angebotene Bandbreite
(Übertragungsgeschwindigkeit) ist stets die maximale tarifliche
Übertragungsgeschwindigkeit. Der Datenverkehr GigaDSL-Netz
umfasst den Nutzungsdaten auch „Verwaltungsdaten“
(Protokollinformationen, Verschlüsselung u. ä.). Diese
Daten werden innerhalb der angebotenen Übertragungsgeschwindigkeit
mit übertragen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der
Anteile der „Verwaltungsdaten“ bis zu 15% der tariflichen
Übertragungsgeschwindigkeit in Anspruch nehmen kann. Darüber
hinaus hängt die Übertragungsgeschwindigkeit von vielen
auch durch GigaDSL nicht beeinflussbare Faktoren im Netz ab, so dass
eine Garantie zu den Übertragungsgeschwindigkeiten nicht gegeben
werden kann. Solche Faktoren sind u. a. Auslastung des Servers, von
dem die Daten abgerufen werden, Auslastung der Anbindung des
kabelgebundenen Internets, Netzauslastung im GigaDSL-Netz und die
Anbindung einzelner Kunden innerhalb des Verteilers.
3.2 Es stehen für die Nutzung alle Ports zur Verfügung. Im Interesse eines reibungslosen Netzbetriebes behält sich GigaDSL vor, für einzelne Ports oder Dienste die Übertragungskapazitäten auch ohne Vorankündigung einzuschränken.
3.3 Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, das GigaDSL die Verwendung von VoIP an allen GigaDSL Internetanschlüssen anbietet.
4. Verfügbarkeit,
Entstörung
4.1 GigaDSL ist berechtigt, ihre Leistungen
vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies
aus Gründender öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des
Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der
Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur
Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten
erforderlich sind.
4.2 Zeitweilige Störungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen sowie technischer Änderungen an den Anlagen der GigaDSL ergeben. GigaDSL wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen, bzw. beseitigen zu lassen.
4.3 An einzelnen Standorten kann die Durchführung von Reparaturen sehr stark durch die Witterung beeinflusst werden. Ergibt sich aus diesem Grund einen längeren Netzausfall, so wird die monatliche Grundgebühr anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.
4.4 Übertragungsgeschwindigkeiten können auch durch atmosphärische Bedingungen und topografische Gegebenheiten beeinflusst werden. Eine ausschließlich niedrigere Übertragungsgeschwindigkeit gilt nicht als Ausfall im Sinne der Verfügbarkeit.
4.5 Störungsannahme: Montag – Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr über die Hotline 02542/4295. Störungsmeldungen werden auch ganztägig per Mail (Haveresch@gigadsl.de) oder Fax (02542/956542) entgegen genommen.
4.6 Die Entstörzeiten am Standardanschluss betragen in der Regel 48 Stunden nach Störungsmeldung. Abweichende Fristen könne im Rahmen eines Service –Level-Agreement vereinbart werden.
5. Tarife, Tarifwechsel und
Abrechnung
5.1 Es gelten die Tarife bei Vertragsabschluss (in
den Vertragsunterlagen). GigaDSL erhebt, soweit im Tarifblatt nicht
anders veröffentlicht, für die Nutzung des Services einen
monatlichen Anschlusspreis und je nach gewähltem Tarif einen vom
monatlichen Datentransfer abhängigen Preis.
5.3 Es erfolgt keine Erstattung für
eine Mindernutzung, d. h. für die Nichtausnutzung gebuchten
Volumens. Eine Übertragung von nicht genutztem Volumen in den
Folgemonat ist nicht möglich
5.2 Die monatlichen festen
Kosten werden monatlich im Voraus fällig. Verbrauchsabhängige
Kosten, welche nicht mit den festen Kosten abgedeckt sind, werden im
Folgemonat berechnet.
5.4 Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Sind monatlich zu zahlende Entgelte (monatlicher Bereitstellungspreis) für Teile eine Kalendermonats zu zahlen, werden die anteilig nach Tagen berechnet.
5 .5 Tarifwechsel sind jeweils zum nächsten Abrechnungszeitraum (Monatswechsel) möglich. Der Tarifwechselwunsch muss mindestens 5 Tage vorm Monatswechsel schriftlich (Mail, Fax, Brief) bei der GigaDSL eingetroffen sein. Eine Reduzierung der Bandbreite oder des Volumentarifes ist ab Beginn des 4. Vertagsmonats 1 x pro Jahr möglich. Der Tarifwechsel wirkt sich nicht auf die Mindestlaufzeit des Vertrages aus.
5.6 Nutzung kostenfreier Dienste: GigaDSL behält sich vor, kostenfrei Dienste (Emailpostfächer, Webspace) nach Vorankündigung einzustellen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Die Berechnung der Leistung erfolgt auf der Grundlage der jeweils
gültigen Preislisten.
6.2 Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
6.3 Zahlweise: Lastschriftverfahren – die Daten der Bankverbindung und die Einzugsermächtigung werden bei der Auftragserteilung erhoben.
6.4 Der Kunde trägt die Gebühren für die von ihm zu vertretenen Rücklastschriften. In jedem Fall werden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 5,00 € inkl. gesetzl. MwSt. fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ob ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
6.5 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugt oder unbefugte Nutzung des GigaDSL-Anschlusses durch Dritte entstanden sind.
6.6 Einwendungen gegen die Rechnungen kann der Kunde innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsdatum per Brief oder Email bei GigaDSL anzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Vertragslaufzeit;
Kündigung
7.1 Der Vertrag über die Bereitstellung
eines GigaDSL-Anschlusses wird erst dann wirksam, wenn dieser
erfolgreich bei dem Kunden betrieben werden kann. Ab diesem Zeitpunkt
werden die Entgelte laut Tarif fällig.
7.2 Das Vertragsverhältnis wird für
die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Die Kündigung
des Kunden muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit
schriftlich gegenüber GigaDSL an nachfolgende Adresse erklärt werden:
GigaDSL GmbH, Hauskampstr. 27, 48712 Gescher
Geht keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum
Vertragsende bei uns ein, verlängert sich der Vertrag automatisch
um 12 Monate.
7.3 Bei einem nicht nur vorübergehenden Wegzug des Kunden aus dem Versorgungsgebiet des GigaDSL Funknetz-Gebietes ist der Kunde berechtigt, den Vertag mit einer Frist von 3 Monaten nach §46 Abs. 8 S.3 TKG zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
7.4 Den Vertragspartnern bleibt das Recht zu fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: a) Manipulationen an technischen Einrichtungen vornimmt b) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt c) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt d) sich für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungen oder eines wesentlichen Rechnungsteilbetrages in Verzug befindet e) zahlungsunfähig wird, eine Eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben und/oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters eingeleitet wird. Kündigt GigaDSL das Vertragsverhältnis aus wichtigem, vom Kunden zu vertretenden Grund fristlos, hat der Kunde GigaDSL den entstandenen Schaden (mindestens die monatlichen Beträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit) zu ersetzen. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen, und es bleibt GigaDSL vorbehalten, einen weiter gehenden Schaden nachzuweisen.
7.5 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, bevor der Dienst bereitgestellt ist oder kündigt GigaDSL den Vertrag aus einem von dem Kunden veranlassten wichtigen Grund vor betriebsfähiger Bereitstellung des Dienstes, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.
7.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche Kunden im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrags nicht käuflich erworbenen Geräte, DV-Programme und Unterlagen (einschließlich aller Kopien), die nicht ausdrücklich Eigentum des Kunden geworden sind, kostenfrei an GigaDSL zurückzugeben. Für den sachgemäßen Rücktransport ist der Kunde verantwortlich.
8. Anschlusssperre
8.1
Kommt der Kunde mit 2 (zwei) Monatszahlungen in Verzug und ist eine
geleistete Sicherheit verbraucht, kann GigaDSL den Zugang sperren.
Der Kunde bleibt in diesem Falle verpflichtet, die monatliche
Anschlussgebühr und eventuell fest vereinbarte Mindestverbräuche
zu zahlen. GigaDSL wird dem Kunden 2 Tage vor einer Sperre des
Anschlusses eine Mahnung zuschicken, in der die Sperrung angekündigt
und auf die Möglichkeit gerichtlichen Rechtschutzes hingewiesen
wird.
8.2 Eine Sperre ohne Ankündigung und Wartefrist von 8
Tagen ist möglich, wenn:
8.2.1 Das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist oder
8.2.2 der Kunde eine Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, oder
8.2.3 eine Gefährdung der Einrichtung der GigaDSL, insbesondere des GigaDSL-Funknetzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
8.2.4 Der Kunde einem Lastschriftverfahren widerspricht oder seiner Pflicht zur Mitteilung über Änderung von Daten, insbesondere Adressdaten nicht nachgekommen ist, oder
8.2.5 Der Kunde zum wiederholten Male mit 2 (zwei) Monatszahlungen in Verzug kommt und geleistete Sicherheitsleistungen verbraucht sind.
8.3 GigaDSL wird die Sperre im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst beschränken und unverzüglich aufheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Für die Sperre des GigaDSL-Anschlusses und ggf. für den Wiederanschluss wird ein Betrag in Höhe von 15,00 € inkl. gesetzl. MwSt. erhoben.
9. Nutzung durch Dritte
9.1
Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Vertragsgegenstand Dritten
ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch GigaDSL zur ständigen
Nutzung zu überlassen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen
der Dritte in häuslicher Gemeinschaft (Privatkunde) lebt bzw.
Mitarbeiter des Kunden (Geschäftskunde) ist. Der Kunde hat den
Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste
einzuweisen. Er haftet für das Verschulden des dritten wie für
eigenes Verschulden.
9.2 Die Nutzung eines GigaDSL-Anschlusses ist auf die Fläche eines einzelnen Grundstückes beschränkt. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere häusliche Gemeinschaften und/oder mehrere Unternehmungen (Geschäftskunden) so ist die Nutzung eines Anschlusses immer auf genau eine häusliche Gemeinschaft, bzw. eine Unternehmung beschränkt.
10. Pflichten des Kunden
(Mitwirkungspflicht)
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für
die Nutzung der Dienstleistungen und sonstigen Leistungen
einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen
Betreibers/Anbieters sowie die maßgeblichen gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften/Anordnungen einzuhalten; insbesondere
ist er verpflichtet, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen
auszuführen, die zur Veränderungen an der physikalischen
und logischen Struktur des Funknetzes der GigaDSL führen
können.
10.2 Die Installation der CPE einschließlich
der Verbindung zwischen CPE und Kundengerät ist ausschließlich
Sache des Kunden. Bei der Auswahl des geeigneten Montageortes der CPE
ist der funktechnisch beste Platz zu nutzen. Schlechte funktechnische
Anbindungen (Signalstärke < -75 dB) könne zur
Beeinträchtigung der Übertragungsgeschwindigkeit in der
Funkzelle führen. Ergreift der Kunde nach Mahnung keine
Maßnahmen (Standortveränderung / Ausrichtung der Antenne)
zur Verbesserung der Signalqualität dann hat GigaDSL das Recht,
den GigaDSL-Zugang zeitweilig oder auch dauerhaft zu sperren. Eine
dauerhafte Sperre aus oben genanntem Grund hat die Aufhebung des
Vertrages durch GigaDSL zur Folge.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht missbräuchlich und nur gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die pornographische Schriften im Sinne von § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtige, sowie das Ansehen der GigaDSL zu schädigen.
10.4 Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche über den Dienst Kenntnis von Inhalten im Sinne des Vorgenannten erlangen.
10.5 Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch in dem unaufgeforderten Versand von Emails an Dritte zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder dem Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) sowie den Versand bedrohender oder belästigender Nachrichten. Untersagt ist auch die Bedrohung und Belästigung Dritter durch Virenangriffe, der Missbrauch der Dienste der GigaDSL für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerkes, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking sowie Denail of Service Attacks). Der Kunde haftet der GigaDSL für Schäden, die durch Verstöße gegen seine derartigen Pflichten entstehen und stellt GigaDSL von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. GigaDSL ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
10.6 Sofern der Kunde weitere Dienste (Email, Webspace) der GigaDSL nutzt, findet die Leistungsbeschreibung für Webdienstleistungen und Domainservice für diesen Bereich Anwendung.
11. Haftung
11.1 Schadens-
und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
11.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs in Punkt 11.1 richtet sich die Haftung nach den AGB der GigaDSL.
12. Datenschutz
12.1
GigaDSL beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere jene der TDSV, des TKG und des BDSG.
Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und
Umfang: GigaDSL darf personenbezogene Daten des Kunden erheben,
verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein
Vertragsverhältnis über Telekommunikationsleistungen
einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden
zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert soweit
und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der
Telekommunikationsverbindung, der ordnungsgemäßen
Ermittlung der Entgelte und deren Nachweis sowie aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.